Recherchen
RÄTSCH:IP übernimmt für Sie die Durchführung von Markenidentitätsrecherchen und Ähnlichkeitsrecherchen deutschland-, europa- und weltweit. Wir werten die ermittelten Treffer aus und unterbreiten Ihnen eine detaillierte Risikoabwägung, auf deren Grundlage Sie eine sichere Entscheidung für die weitere Vorgehensweise treffen können.
Weder das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) noch das für EU-Marken zuständige Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) prüfen bei Neuanmeldungen von Marken, ob der Neuanmeldung möglicherweise kollidierende Voreintragungen entgegenstehen. Vergleichbare Regelungen existieren in einer Vielzahl von Staaten. Dies bedeutet, dass der Markenanmelder gehalten ist, von sich aus zu prüfen, ob seine Marke „frei“ ist.
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir grundsätzlich im Vorfeld einer Markenanmeldung eine Recherche dahingehend, ob einer Marke ältere Rechte entgegenstehen.
Markenanmeldung
RÄTSCH:IP ist spezialisiert auf die Ausarbeitung von Markenanmeldungen und Erwirkung von Markenrechten. Dabei legen wir besonderen Wert auf die bedarfsgerechte Abfassung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses.
Wir melden für Sie Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), bei dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) sowie beim internationalen Büro in Genf (WIPO) an und bringen Ihre Marken in amtlichen Prüfungsverfahren zur Eintragung.
Dabei verlieren wir nie den Blick auf das Wesentliche: Ein möglichst breites Schutzrecht.
Marken im Ausland
RÄTSCH:IP erwirkt weltweit Markeneintragungen.
Wir stimmen mit unseren Mandanten geeignete Anmeldestrategien ab. Möglich sind nationale Markenanmeldung im In- und Ausland, zentrale Anmeldungen in der Europäischen Gemeinschaft (so genannte Gemeinschaftsmarken) und Internationale Markenanmeldungen nach dem Madrider Markenabkommen, dem eine Vielzahl von wichtigen Industriestaaten, unter anderem die Schweiz, die USA, Russland und China angehören.
Bereits vor Hinterlegung einer Erstanmeldung berücksichtigt RÄTSCH:IP auch die ggf. spätere Erstreckung des Markenschutzes auf das Ausland und stimmt auf dieser Grundlage die Anmeldestrategie ab. Hierzu gehören beispielsweise vorgezogenen Auslandsrecherchen, die Stellung von Beschleunigungsanträgen oder die sofortige Zahlung von Gebühren.
Für nationale Verfahren in Ausland verfügt RÄTSCH:IP in sämtlichen wichtigen Industriestaaten über ein dichtes Netzwerk von dort ansässigen Kollegen, zu denen häufig eine langjährige persönliche Beziehung besteht.
Widerspruchsverfahren
In Verfahren vor dem Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) und dem für EU-Marken zuständigen Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) wird bei Neuanmeldungen von Marken nicht geprüft, ob der Neuanmeldung möglicherweise kollidierende Voreintragungen entgegenstehen. Vergleichbare Regelungen existieren in einer Vielzahl von Staaten. Erst im Anschluss an die amtsseitige – lediglich formale – Prüfung einer Markenanmeldung wird Inhabern von älteren Rechten im Rahmen von Widerspruchsverfahren die Möglichkeit eröffnet, ihre Rechte geltend zu machen.
RÄTSCH:IP vertritt regelmäßig Mandanten in Widerspruchsverfahren im In- und Ausland sowohl auf Anmelderseite als auch auf Widersprechendenseite. Zu unserem Leistungsspektrum gehören unter anderem die formelle Erhebung eines Widerspruchs vor sämtlichen Markenämtern, die Widerspruchsbegründung und -erwiderung, die Führung von Benutzungsnachweisen und mögliche parallele Vergleichsverhandlungen. Häufig können Widerspruchsverfahren durch Abgrenzungsvereinbarungen abgeschlossen werden, die für beide Seiten vorteilhaft sind und Rechtssicherheit schafft.
Löschungsverfahren
Der Antrag auf Löschung einer Marke ist für jedermann jederzeit möglich. Er kann auf die folgenden Gründe gestützt werden: Absolute Schutzhindernisse, relative Schutzhindernisse, Nichtbenutzung der Marke.
RÄTSCH:IP vertritt Löschungsantragssteller und –gegner in Löschungsverfahren. Auch in Löschungsverfahren gilt der Grundsatz unserer Beratung, nach dem wir stets eine gütliche Einigung bevorzugen. Sofern jedoch eine Einigung nicht möglich ist, verteidigen wir die Position unserer Mandantschaft mit der gebotenen Konsequenz.
Verletzungsverfahren
RÄTSCH:IP verfügt über langjährige Erfahrung in Markenverletzungsverfahren.
Zu unserem Leistungsspektrum gehören Abmahnungen gleichermaßen wie die Beantragung von einstweiligen Verfügungen und die Durchführung von Klageverfahren aufgrund von Marken- und/oder Unternehmenskennzeichenverletzungen.
Im Verteidigungsfall verteidigt RÄTSCH:IP Ihre Interessen gegen Angriffe Dritter. Ist eine Abmahnung gerechtfertigt? Ist die eingeforderte Unterlassungserklärung zu breit oder unbestimmt? Gibt es Möglichkeiten eines Gegenangriffs (beispielsweise ein Löschungsantrag aufgrund von Nichtbenutzung der Klagemarke)? Für die Führung von Verletzungsstreitigkeiten vor den Zivilgerichten greift die Kanzlei auf ein eingespieltes Netzwerk von hochspezialisierten Rechtsanwälten zu.
Markenüberwachung
In Verfahren vor dem Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) und dem für EU-Marken zuständigen Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) wird bei Neuanmeldungen von Marken nicht geprüft, ob der Neuanmeldung möglicherweise kollidierende Voreintragungen entgegenstehen. Vergleichbare Regelungen existieren in einer Vielzahl von Staaten. Dies kann dazu führen, dass jüngere Marken zur Eintragung gelangen, obwohl Sie über ein – ähnliches oder sogar identisches – Markenrecht verfügen. Es obliegt also allein dem Inhaber einer eingetragenen Marke, seine Marke auf kollidierende jüngere Anmeldungen hin zu überwachen und damit vor einer Verwässerung zu schützen. Gegen jüngere Marken kann auf Grundlage des älteren Markenrechts Widerspruch erhoben werden.
RÄTSCH:IP bietet Markenüberwachungen als Standarddienstleistung an. Wir liefern Überwachungsergebnisse in Form von aussagekräftigen Kollisionshinweisen, die Ihnen eine zuverlässige und abgewogene Einschätzung der Erfolgsaussichten eines eventuellen Widerspruchsverfahrens ermöglichen.
Markenverwaltung
RÄTSCH:IP verwaltet große Markenportfolios – sicher, zuverlässig und kostengünstig. Zu unserem Verwaltungsstandard zählen die rechtzeitige Erinnerung an den Ablauf von Fristen wie zum Beispiel Prioritätsfristen, Benutzungsschonfristen und Verlängerungsfristen.
Auch bei formalen Verwaltungsaufgaben steht bei RÄTSCH:IP die ständige Optimierung des Markenportfolios im Fokus. So überprüfen wir bei Verlängerungen von Bildmarken eine rechtserhaltende Benutzung, insbesondere dann, wenn ein Logo im Laufe der Jahre aktualisiert und/oder geändert worden ist. Ferner ist es denkbar, dass sich das Einsatzgebiet einer Marke (beispielsweise durch Entwicklung des Unternehmens) verändert, insbesondere erweitert. In beiden Fällen kann es sinnvoll sein, statt einer Verlängerung eine aktualisierte Neuanmeldung zu platzieren.
RÄTSCH:IP übernimmt sämtliche Amtskorrespondenz und Zahlungen von amtlichen Gebühren. Dies hat für Sie neben der Vereinfachung von Verwaltungsabläufen den wesentlichen Vorteil lediglich eines Ansprechpartners. Auch bei rein formalen Verwaltungsaufgaben legen wir großen Wert auf eine individuelle strategische Bewertung eines jeden Einzelfalls unter Berücksichtigung eines optimalen Kosten-Nutzen-Verhältnisses.
Lizenzverträge und Abgrenzungsvereinbarungen
RÄTSCH:IP berät und vertritt regelmäßig bei außergerichtlichen und außeramtlichen Verhandlungen, insbesondere bei Lizenzverhandlungen und Abgrenzungsverhandlungen.
„Standardverträge“ gibt es nicht. Wir erstellen für Sie auf Ihren Bedarf abgestimmte Lizenzverträge, Kaufverträge, Nutzungsverträge und Abgrenzungsvereinbarungen, die Ihren individuellen Vorstellungen gerecht werden und rechtlich wirksam sind.
Profitieren Sie von unserem langjährigen Know-how.