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Kompetenzen Design

Vordenken

Produktdesign ist heute ein wesentlicher Verkaufsfaktor. Nicht nur für Konsumgüter, sondern auch für Industrieprodukte.

 

RÄTSCH:IP definiert die Ausgangslage: Handelt es sich um ein schutzwürdiges Design? Welche Merkmale begründen die Eigenart? Existieren Produktvarianten? Dann können diese in einer Sammelanmeldung mit geringen Mehrkosten unter Schutz gestellt werden. Möchte man zunächst abwarten, ob das Produkt vom Markt angenommen wird? Dann kommt eine Aufschiebung der Bekanntmachung in Betracht.

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Visualisieren

Der Schutz Ihres Produktes erfolgt durch grafische Wiedergabe des Produktes. Dabei kommt der Wiedergabe eine zentrale Bedeutung zu. Sie definiert den Schutzumfang.
RÄTSCH:IP legt besonderes Augenmerk auf eine geeignete Darstellung. Je nach Produkt kann es sinnvoll sein, lediglich eine einzige Abbildung zu wählen, in der die designerischen Kernmerkmale dargestellt sind. Nebensächliche Sekundärmerkmale wirken dann nicht einschränkend. Bei anderen Mustern ist die Darstellung in einer Mehrzahl von Ansichten vorteilhaft. Auch Mischformen sind möglich.

 

Designschutz ist eine Frage der richtigen Perspektive!

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Verteidigen

Egal, ob aus einem Geschmacksmuster gegen Verletzungen Dritter vorgegangen werden soll oder ein Geschmacksmuster gegen eine Löschungsklage verteidigt werden muss – RÄTSCH:IP unterstützt Sie mit Leidenschaft, Erfahrung und persönlichem Einsatz, und zwar auch ggf. vor Ort, insbesondere auf Messen.

 

Wir bevorzugen grundsätzlich einvernehmliche Lösungen, die häufig zu Win-Win-Situationen führen. Diese kann beispielsweise in einer geringfügigen Änderung des Produktdesigns liegen. Sofern eine Einigung unmöglich ist, verteidigen wir die Position unserer Mandantschaft mit angemessener Härte. Jeder Verletzungsfall ist individuell – wie die Lösungen, die wir in enger Abstimmung mit unseren Mandanten erarbeiten.

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Recherchieren

Eine Designrecherche kann aus einer Vielzahl von Gründen sinnvoll sein, beispielsweise im Vorfeld einer eigenen Anmeldung. Unumgänglich ist eine Recherche dann, wenn es darum geht, zum Nachweis der fehlenden Rechtsbeständigkeit eines Geschmacksmusters vorbekannten Formenschatz zu ermitteln.

 

RÄTSCH:IP stimmt Umfang und Art der Recherche ab und wertet die ermittelten Treffer aus. Hierbei sind wir keineswegs auf die Register des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) oder des Amts der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) beschränkt. In vielen Fällen – insbesondere in Verletzungsstreitigkeiten – haben sich Recherchen in nationalen ausländischen Registern und Datenbanken als besonders erfolgreich erwiesen.

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Verwalten

Individuelle Verwaltungssoftware und unsere langjährige Erfahrung gestatten die Bearbeitung großer Schutzrechtsportfolios. Sie erhalten fristgemäße Erinnerungen an die Aufrechterhaltung Ihrer Geschmacksmuster zu reellen Konditionen.

 

Darüber hinaus übernimmt RÄTSCH:IP die Überwachung von Geschmacksmustern von Wettbewerbern. Hierbei ist eine individuelle Überwachungsstrategie empfehlenswert. RÄTSCH:IP sichtet die ermittelten Treffer, wertet sie aus und übernimmt eine Vorauswahl – zu Ihrer Entlastung. Auf Grundlage unserer Stellungnahme versetzen wir Sie in die Lage, eine sichere Entscheidung über die weitere Vorgehensweise zu treffen.

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