Formulieren
Soll Ihre Marke ein Produkt kennzeichnen? Oder eine Dienstleistung? Am Anfang steht die genaue Analyse des Einsatzzwecks der Marke. Erst dann ist man in der Lage, ein individuell abgestimmtes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis zu erstellen. Die Abfassung eines Verzeichnisses ist von grundlegender Bedeutung für die spätere erfolgreiche Eintragung, Aufrechterhaltung, Durchsetzung und Verteidigung der Marke.
RÄTSCH:IP legt besonderes Augenmerk darauf, einen breiten Schutzumfang zu erwirken. Gleichwohl sollte das Verzeichnis nicht unnötig breit gefasst sein, weil hierdurch die Widerspruchsgefahr auf Grundlage älterer Rechte steigt.
Evaluieren
Beschreibende Angaben sind vom Markenschutz ausgenommen. Die Schutzfähigkeit ist stets im konkreten Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen zu beurteilen. Vor der Anmeldung einer Marke erfolgt bei RÄTSCH:IP routinegemäß eine Einschätzung der Schutzfähigkeit. Damit erhalten Sie einen Überblick über die Erfolgschancen Ihrer Anmeldung und vermeiden Mehrkosten. Selbst bei beschreibenden Angaben gibt es Möglichkeiten markenrechtlicher Absicherung.
Vordenken
Sie möchten eine Wortmarke anmelden? Oder eine Bildmarke? Sie haben einen Slogan entwickelt? Ihr Unternehmen verfügt über eine „Hausfarbe“, über die Ihr Unternehmen im Geschäftsverkehr identifiziert wird oder werden soll? In sämtlichen Markenformen, einschließlich dreidimensionaler Marken, Geruchs- oder Hörmarken, unterstützt RÄTSCH:IP Sie in Ihrer Entscheidung, welche Markenform in Ihrem Fall geeignet ist und bringt Ihre Marke zur Anmeldung. Nicht selten bietet es sich zur Schaffung eines möglichst breiten Schutzumfangs an, parallel mehrere Markenformen unter Schutz zu stellen.
Recherchieren
In aller Regel empfehlen wir vor der Anmeldung einer Marke die Durchführung einer Vorabrecherche nach älteren Rechten. Je nach Anmeldemarke – und territorialem Schutzumfang – kann sich die Anmeldung auf identische Voreintragungen beschränken oder berücksichtigt auch ähnliche ältere Marken.
RÄTSCH:IP stimmt Umfang und Art der Recherche ab, wertet die ermittelten Treffer aus und leitet die sich daraus ergebenden Erfolgschancen Ihrer Markenanmeldung ab. Dabei berücksichtigen wir auch die Registerlage der ermittelten Voreintragungen. Möglicherweise unterliegen die Voreintragungen einem Benutzungszwang. Wir evaluieren die Benutzungslage und erarbeiten individuelle Lösungen – auch bei scheinbar enger Registerlage.
Verteidigen
Egal, ob eine Marke gegen einen Widerspruch oder eine Löschungsklage verteidigt werden muss oder ob aus einer Marke gegen Verletzungen Dritter vorgegangen werden soll – RÄTSCH:IP unterstützt Sie mit Leidenschaft, Erfahrung und persönlichem Einsatz. Dabei bevorzugen wir grundsätzlich einvernehmliche Lösungen, die häufig zu Win-Win-Situationen führen. Dies kann beispielsweise eine Abgrenzungsvereinbarung sein, in deren Rahmen eine Abgrenzung der beiden Marken und damit deren friedliche Koexistenz geregelt wird. Sofern eine Einigung unmöglich ist, verteidigen wir die Position unserer Mandantschaft mit angemessener Härte.
Jeder Verletzungsfall ist individuell – wie die Lösungen, die wir in enger Abstimmung mit unseren Mandanten erarbeiten.
Überwachen
Weder das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) noch das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) unterrichtet Inhaber älterer Marken über das Entstehen jüngerer – möglicherweise kollidierender – nationaler Markenanmeldungen.
Aus diesem Grund empfiehlt RÄTSCH:IP grundsätzlich die aktive Überwachung Ihrer Marken auf jüngere Markenanmeldungen hin und stimmt eine individuelle Überwachungsstrategie ab. RÄTSCH:IP sichtet mögliche Kollisionsmarken, wertet sie aus und übernimmt die Vorauswahl – zu Ihrer Entlastung. Auf Grundlage unserer kommentierten Kollisionshinweise versetzen wir Sie in die Lage, eine sichere Entscheidung über die weitere Vorgehensweise zu treffen, beispielsweise gegen die ermittelte Marke Widerspruch zu erheben oder gegen eine Benutzung der Marke vorzugehen.