Recherchen
RÄTSCH:IP übernimmt für Sie die Durchführung von Geschmacksmusterrecherchen. Hierzu gehören thematische Recherchen, Recherchen zur Rechtsbeständigkeit von Schutzrechten, bibliografische Recherchen (Anmeldernamensrecherchen, Rechtsstandrecherchen, Familienrecherchen) sowie Freedom-To-Operate Analysen.
Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung und der Analyse von Schutzrechten Dritter und unterbreiten Ihnen konkrete qualifizierte Aussagen zur weiteren Vorgehensweise.
Unsere Recherchen – zur Stärkung Ihrer Position.
Geschmacksmusteranmeldung
Ein Geschmacksmuster (Design) schützt die zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines Erzeugnisses. Als Erzeugnis kommt jeder industrielle oder handwerkliche Gegenstand in Frage, einschließlich seiner Verpackung oder Ausstattung, sowie dessen Einzelteile. Dabei ist ein Geschmacksmuster keineswegs auf designorientierte Produkte für den Endverbraucher beschränkt. Vielmehr werden in jüngerer Zeit auch Industrieprodukte ästhetisch ansprechend ausgestaltet.
RÄTSCH:IP ist spezialisiert auf die Ausarbeitung von Geschmacksmusteranmeldungen und Erwirkung von Geschmacksmustereintragungen. Wir melden Ihr Geschmacksmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) sowie bei der World Intellectual Property Organization in Genf (WIPO) an.
Dabei verlieren wir nie den Blick auf das Wesentliche: Ein möglichst breites Schutzrecht.
Geschmacksmuster im Ausland
RÄTSCH:IP erwirkt weltweit Geschmacksmuster.
Wir stimmen mit unseren Mandanten geeignete Anmeldestrategien ab. Möglich sind nationale Geschmacksmusteranmeldungen in den entsprechenden Ländern, Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldungen mit Wirkung für die Europäische Gemeinschaft und internationale Geschmacksmusteranmeldungen nach dem „Haager Musterabkommen“, dem eine Vielzahl von wichtigen Industriestaaten angehört.
RÄTSCH:IP verfügt für nationale Verfahren im Ausland in sämtlichen wichtigen Industriestaaten über ein Netzwerk von Kollegen, zu denen häufig eine langjährige persönliche Beziehung besteht.
Geschmacksmusterverletzungen
RÄTSCH:IP verfügt über langjährige Erfahrung in Geschmacksmusterverletzungsverfahren.
Zu unserem Leistungsspektrum gehören insbesondere die Durchführung von Verletzungsverfahren, die Führung von Verhandlungen zur außergerichtlichen Beilegung von Verletzungsstreitigkeiten, die Beratung und Vertretung bei Abmahnungen, die Beantragung von Einstweiligen Verfügungen sowie die Hinterlegung von Schutzschriften.
Gleichermaßen verteidigt RÄTSCH:IP Ihre Interessen gegen Angriffe Dritter. Wir prüfen die Rechtsbeständigkeit des geltend gemachten Geschmacksmusters und zeigen Ihnen die Erfolgschancen eines Gegenangriffs auf.
Für die Führung von Verletzungsstreitigkeiten vor den Zivilgerichten greift die Kanzlei auf ein eingespieltes Netzwerk von hochspezialisierten Rechtsanwälten zu.
Gutachten zur Geschmacksmusterverletzung
RÄTSCH:IP erstellt Gutachten zur Geschmacksmusterverletzung, die als Entscheidungsgrundlage für eine eventuelle Verletzungsklage dienen können. Häufig wird die Expertise der Kanzlei auch für Zweitgutachten in Anspruch genommen.
Im Rahmen unserer Begutachtung führen wir Recherchen zu vorbekanntem Formenschatz durch, auf deren Grundlage die Begutachtung der Rechtsbeständigkeit, insbesondere der Neuheit und Eigenart eines Klage- oder Verfügungsgeschmacksmusters erfolgt.
Löschungsverfahren
Geschmacksmuster können jederzeit durch Dritte im Wege eines Löschungsverfahrens angegriffen werden. RÄTSCH:IP vertritt sowohl Antragssteller als auch Antragsgegner in Löschungsverfahren.
Wir sehen es als unsere Aufgabe, sämtliche Angriffs- und Verteidigungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Hierzu gehören in besonderem Maße auch die Überprüfung sämtlicher formaler Aspekte eines Geschmacksmusters sowie – in enger Abstimmung mit unseren Mandanten – die Beschaffung, Auswertung und Würdigung von vorbekanntem Formenschatz. Hier zeigt die Erfahrung, dass firmeninternes Know-how und dessen Dokumentation häufig zu den erfolgreichsten Ergebnissen führt.
Auch in Löschungsverfahren gilt der Grundsatz unserer Beratung, nach dem wir stets eine Einigung bevorzugen. Sofern jedoch eine Einigung nicht möglich ist, verteidigen wir die Position unserer Mandantschaft mit angemessener Konsequenz.
Verwaltung von Geschmacksmustern
RÄTSCH:IP übernimmt für Sie sicher, zuverlässig und kostengünstig die Verwaltung von Geschmacksmustern. Hierzu gehören insbesondere die rechtzeitige Erinnerung an den Ablauf von Prioritätsfristen und Verlängerungsfristen.
Wir übernehmen sämtliche Amtskorrespondenz und Zahlungen von amtlichen Gebühren. Dies hat für Sie neben der Vereinfachung von Verwaltungsabläufen den wesentlichen Vorteil lediglich eines Ansprechpartners. Auch bei rein formalen Verwaltungsaufgaben legen wir großen Wert auf eine individuelle strategische Bewertung eines jeden Einzelfalls unter Berücksichtigung eines optimalen Kosten-Nutzen-Verhältnisses.
Beratung bei Lizenzverträgen
RÄTSCH:IP berät und vertritt regelmäßig bei außeramtlichen und –gerichtlichen Verhandlungen, insbesondere bei Lizenzverhandlungen und Abgrenzungsverhandlungen.
„Standardverträge“ gibt es nicht. Wir erstellen für Sie Lizenzverträge, Kaufverträge, Nutzungsverträge und Abgrenzungsvereinbarungen, die Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht werden.
Profitieren Sie von unserem langjährigen Know-how.